Ambulante Pflege

Sie wünschen sich Pflege zu Hause? Als ambulanter Pflegedienst ist es unser Ziel, Ihnen den Verbleib in den vertrauten vier Wänden zu ermöglichen. Wir begleiten Sie im Alltag und sorgen für Ihre Lebensqualität auch bei gesundheitlichen Einschränkungen. An oberster Stelle stehen Ihre Bedürfnisse. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen finden wir den besten Weg, Ihnen genau die Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen, die in Ihrer aktuellen Situation eine Entlastung bedeutet. So erhalten wir nicht nur Ihre Lebensqualität, sondern können sie mit den Möglichkeiten der Pflegeversicherung verbessern. Wir beraten Sie mit Erfahrung, Fürsorge, freundlich und kompetent – wir sind an Ihrer Seite!

Unsere Standorte

Wir sind der Pflegedienst in Ihrer Nähe

Bremerhaven

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Geestland-Langen

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Cuxhaven

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Bremen-Vahr

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Stuhr

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Unsere Leistungen

Das bietet häusliche Pflege



Grundpflege

Wir unterstützen Sie oder übernehmen Ihre Körperpflege, helfen bei der Nahrungsaufnahme, beim An- und Auskleiden und vielen weiteren alltäglichen Verrichtungen, die Sie allein nicht mehr schaffen. Unsere Alten- und Krankenpflege-Helfer:innen und Pflegefachkräfte sind sorgsam geschult, mit vorbeugenden Maßnahmen Ihre Gesundheit zu stärken. Mit Zuwendung und Verständnis helfen wir Ihnen, Ihren Alltag zu meistern.


Behandlungspflege

Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung z.B. für die Verabreichung von Medikamenten, eine Wundversorgung oder eine Blutzuckermessung ausstellt, sorgen die ausgebildeten Pflegefachkräfte unseres Weser Pflegedienstes dafür, dass alle medizinischen Maßnahmen fachgerecht, qualitätsbewusst, pünktlich und sorgfältig ausgeführt werden. Sie können sich darauf verlassen, dass wir in enger Abstimmung mit Ihrem Arzt konstant den Erfolg Ihrer medizinischen Behandlung im Blick behalten.


Betreuung

Zum Angebot Ihrer Pflegeversicherung gehören zudem Leistungen, die Sie und Ihre Angehörigen entlasten und Ihnen ermöglichen, soziale Kontakte zu behalten. Jedem Pflegebedürftigen steht ein monatlicher Betreuungs- und Entlastungsbetrag von 125 € zur Verfügung. Verwenden können Sie diese Summe beispielsweise dafür, weiter Ihren Hobbys nachzugehen, auch für den gemeinsamen Spaziergang, den Frisörbesuch und weitere motivierende Aktivitäten. Dieser Anspruch verfällt erst zum 30.06. des Folgejahres. Lassen Sie sich von uns beraten, wie Sie und Ihre Angehörigen Ihre Lebensqualität durch die Betreuungs- und Entlastungsleistungen steigern können.


Hauswirtschaft

„Das bisschen Haushalt macht sich von allein, sagt mein Mann.“ Anders als im bekannten Lied von Johanna von Koczian aus dem Jahr 1977 können Haushalt, Einkauf, Kochen, Waschen und Putzen beschwerlich werden. Unsere erfahrenen Hauswirtschaftskräfte sorgen dafür, dass es für Sie bei einem „bisschen Haushalt“ bleibt. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei Ihren Einschränkungen angemessen einen Teil der Kosten. Die Freude an den regelmäßigen Besuchen „Ihrer“ Haushälterin, das Lächeln, das sie mitbringt, und die herzlichen Worte sind ein willkommener Lichtblick im Alltag.

FAQs


Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Was sind Pflegestandards und wozu dienen sie?

    Pflegestandards sind normative Leitlinien in der professionellen Pflege, die der Qualitätssicherung dienen. Das funktioniert, indem sie dazu beitragen, wiederkehrende Pflegemaßnahmen und den gesamten Pflegeprozess zu strukturieren und zu optimieren. Sie werden anhand aktueller pflegewissenschaftlicher und pflegepraktischer Erkenntnisse erarbeitet, definiert und veröffentlicht. Dabei dürfen Pflegestandards jedoch nicht als starre Vorgaben verstanden werden, die der individuellen Pflege im Weg stehen. Vielmehr fungieren sie als roter Faden und damit als Arbeitsgrundlage, die an die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche jedes pflegebedürftigen Menschen angepasst werden kann. So obliegt es auch jeder Pflegeeinrichtung sog. „Spezielle Handlungsstandards“ zu etablieren, die ganz spezifisch den Pflegeprozess an einer individuellen Person festlegen. 

  • Was ist der Unterschied zwischen Expertenstandards und Pflegestandards?

    Grundsätzlich ist das Wort „Pflegestandard” als Oberbegriff zu verstehen, der mehrere Standards zusammenfasst. Die Gesamtzahl der Standards ist groß und ihre Verbreitung unterschiedlich. In Deutschland sind vor allem die Expertenstandards von großer Relevanz. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie bundesweit für alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend sind. Inhaltlich beziehen sie sich auf spezielle Pflegegebiete, die von der Sturzprophylaxe bis hin zur Förderung der Harnkontinenz reichen. Definiert werden Expertenstandards seit 1999 vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), das die Aktualität jährlich prüft und die Standards auch nach spätestens fünf Jahren überarbeitet, da im Laufe der Zeit neue pflegewissenschaftliche und pflegepraktische Erkenntnisse gewonnen werden.

  • Wie ist ein ambulanter Pflegedienst organisiert?

    Die Versorgung Pflegebedürftiger in der eigenen häuslichen Umgebung erfolgt nach dem Tourenmodell. Das bedeutet, die Patient:innen einer Region werden im Laufe einer Tour nacheinander versorgt. Das Angebot des Weser Pflegedienstes geht dabei über reine Pflegeleistungen hinaus und wird selbstverständlich individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Nicht nur übernehmen Pflegefach- und Pflegehilfskräfte Grund- und Behandlungspflege. Auch helfen Hauswirtschaftskräfte gerne im Haushalt, indem sie beispielsweise für Sie einkaufen, kochen, waschen und putzen. Darüber hinaus können Sie auch Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, um etwa Ihren Hobbys nachzugehen oder Gesellschaft bei einem Spaziergang im Grünen zu haben.

  • Wie bekomme ich ambulante Pflege?

    Grundsätzlich kann jede Person einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder einer Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen ist und in ihrer eigenen Häuslichkeit lebt. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular, sodass wir uns über Ihre individuelle Situation austauschen können und die für Sie passende Lösung finden. Für die Finanzierung der Leistungen ist der Ihnen zugesprochene Pflegegrad ausschlaggebend. Sollten Sie noch keinen Pflegegrad beantragt oder Fragen zur Finanzierung der ambulanten Pflege in Ihrem individuellen Fall haben, beraten wir Sie selbstverständlich gerne zu diesen Themen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

  • Welche Leistungen erbringt der ambulante Pflegedienst?

    Die Leistungen der ambulanten Pflege beim Weser Pflegedienst decken im Wesentlichen vier Punkte ab: Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung und Hauswirtschaft. Im Bereich der Grundpflege unterstützen Pflegehilfskräfte sowie examinierte Pflegefachkräfte Sie bei alltäglichen Aufgaben wie der Körperpflege oder der Nahrungsaufnahme. Sofern von ärztlicher Seite verordnet, übernehmen unsere qualifizierten Pflegefachkräfte außerdem behandlungspflegerische Maßnahmen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe. Im Rahmen der Betreuung erfahren Sie soziale Begleitung – und das ganz nach Ihren Wünschen. Ob Sie spazieren gehen, Gesellschaftsspiele spielen oder einfach nur reden wollen: Mithilfe Ihres monatlichen Entlastungsbetrags von 125 € können Sie die Leistungen der sozialen Betreuung frei wählen. Im hauswirtschaftlichen Bereich helfen Ihnen erfahrene Hauswirtschaftskräfte gerne beim Einkaufen, Kochen, Waschen oder Putzen.

  • Welche Pflegegrade gibt es und was bedeuten sie?

    Es gibt fünf Pflegegrade, nach denen die Intensität der Pflegebedürftigkeit einer Person eingestuft wird. Die Einordnung erfolgt anhand eines Punktesystems. Die individuelle Anzahl von Punkten ermittelt ein:e Gutachter:in mit einem umfangreichen Fragebogen, der die verbliebenen Fähigkeiten einer Person in sechs Lebensbereichen erfragt. Diese Bereiche sind im Detail: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. In jedem Bereich werden Punkte ermittelt und diese mit unterschiedlicher Gewichtung bei der Gesamtwertung berücksichtigt. Die finale Punktzahl entscheidet über den Pflegegrad:


    • Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): Es liegen geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor.
    • Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): Es liegen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor.
    • Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): Es liegen schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor.
    • Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): Es liegen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor.
    • Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): Es liegen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die Pflege vor. 
  • Wie kann ich einen Pflegegrad in Anspruch nehmen?

    Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse, den Sie formlos per Telefon, Mail, Fax oder Brief stellen können. Anschließend versendet die Pflegekasse ein Antragsformular auf Leistungen der Pflegeversicherung, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Nach Möglichkeit sollte den kompletten Prozess der Antragstellung die Person, die die Zuteilung eines Pflegegrades wünscht, selbst übernehmen. Zusätzlich zu diesem bürokratischen Teil lässt die Pflegekasse außerdem eine:n Gutachter:in zur Feststellung des Pflegegrades in die Häuslichkeit der betroffenen Person kommen. Generell ist es empfehlenswert, den Antrag frühestmöglich nach Beginn der Pflegebedürftigkeit zu stellen. Denn ausschlaggebend für den Leistungsbeginn ist immer der Monat der Antragstellung und nicht etwa der Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

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