Pflegeberatung - Hilfe für die Pflege zuhause
Für die Pflege zuhause gibt es verschiedene Modelle. So haben Pflegebedürftige etwa auch die Option, sich ohne Zuhilfenahme eines Pflegedienstes von Angehörigen versorgen zu lassen. Die familiäre Fürsorge durch Ehepartner, Kinder oder Enkel mag zwar ein vertrautes Verhältnis garantieren, doch sind Angehörige in der Regel nur Laien. Um trotzdem eine ausreichend hohe Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, gibt es die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI (auch “Beratungsbesuch” oder “Beratungseinsatz” genannt). So bekommen Pflegepersonen praktische und pflegefachliche Unterstützung, die ihnen den Pflegealltag erleichtern kann. Sehen wir uns das einmal genauer an.
Ist eine Pflegeberatung Pflicht?
Die Pflegeberatung nach § 37.3 ist für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Pflicht, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Wie häufig ein Beratungsbesuch stattfinden muss, hängt ganz wesentlich vom jeweiligen Pflegegrad ab:
- Für die Pflegegrade 2 und 3 ist eine Beratung halbjährlich verpflichtend.
- Für die Pflegegrade 4 und 5 ist eine Beratung vierteljährlich verpflichtend.
Werden Termine versäumt, kann die Pflegekasse Leistungen kürzen oder sogar ganz streichen. Damit das nicht passiert, informiert die Pflegekasse Sie per Brief darüber, dass Sie zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI verpflichtet sind. Sie haben dann die Möglichkeit, sich selbst eine:n Berater:in für den Beratungsbesuch auszusuchen. Wichtig ist nur, dass eine entsprechende Qualifizierung vorliegt. Bei einem zugelassenen Pflegedienst sind Sie dafür auf jeden Fall an der richtigen Adresse. Anschließend muss die Beratung bei der Pflegekasse nachgewiesen werden, was in den meisten Fällen jedoch die Pflegeberaterin bzw. der Pflegeberater selbst übernimmt. Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt die Pflegekasse komplett.
Übrigens: Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können halbjährlich freiwillig einen Beratungsbesuch wahrnehmen, wenn sie dies wünschen. Ebenso haben Sie Anspruch auf regelmäßige Beratung, wenn Sie Kombinationspflege (Pflegegeld und Pflegesachleistungen) bekommen.
Was wird bei einer Pflegeberatung gemacht?
Ein Beratungseinsatz dauert etwa 25 bis 45 Minuten und findet in der eigenen Häuslichkeit statt. Dabei wird die Pflege- und Betreuungssituation ganz allgemein eingeschätzt und Maßnahmen empfohlen, um die häusliche Versorgung weiter zu verbessern. Dazu gehören je nach individueller Situation etwa:
- Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
- Inanspruchnahme weiterer Pflegeleistungen in Geld- und Sachform
- Vorstellung verschiedener Betreuungs- und Entlastungsangebote
- Tipps für typische Situationen im Pflegealltag (z. B. Hebe- und Lagerungstechniken)
- Aufklärung über Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI
- Beratung zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch sowie zu technischen Hilfsmitteln (z. B. Rollator)
- Beratung zu pflegerelevanten Umbaumaßnahmen und deren Finanzierung
Natürlich ist die Pflegeberatung auch immer eine gute Möglichkeit, Fragen und Herausforderungen offen anzusprechen. Die geschulten Berater:innen nehmen sich aller Anliegen rund um die Pflegesituation an und zeigen Lösungswege auf. Dank der regelmäßigen Termine können Maßnahmen bei der Folgeberatung gemeinsam auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und ggf. angepasst werden.
Achtung Verwechslungsgefahr: Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Neben der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI existiert auch die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Beide Leistungen werden in verkürzter Form oft einfach als “Pflegeberatung” bezeichnet. Doch sie verfolgen unterschiedliche Ziele. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dient der erstmaligen Organisation der Pflege. Sie findet deshalb nur am Anfang der Pflege und nur ein einziges Mal statt. Pflegebedürftige erhalten dabei Unterstützung bei der Auswahl notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen. Dazu wird auch ein individueller Versorgungsplan ausgearbeitet.
Beratungseinsatz in der Pflege: Wertvolle Unterstützung
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI verfolgen das Ziel, die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern und Pflegepersonen kompetent zu unterstützen. Pflegende Angehörige finden Rat für schwierige Situationen und Hinweise auf noch nicht abgerufene Leistungen, die im individuellen Pflegealltag hilfreich sein könnten. Wenn auch bei Ihnen der nächste Beratungsbesuch bald wieder vor der Tür steht, wenden Sie sich gerne an uns. Beim Weser Pflegedienst sind wir für Sie da und sehen uns gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Situation an.
Hinweis: Im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2024 kann auf Wunsch der pflegebedürftigen Person jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die erstmalige Beratung muss aber weiterhin in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.
