Pflegeberatung - Hilfe für die Pflege zuhause

Juni 09, 2023

Für die Pflege zuhause gibt es verschiedene Modelle. So haben Pflegebedürftige etwa auch die Option, sich ohne Zuhilfenahme eines Pflegedienstes von Angehörigen versorgen zu lassen. Die familiäre Fürsorge durch Ehepartner, Kinder oder Enkel mag zwar ein vertrautes Verhältnis garantieren, doch sind Angehörige in der Regel nur Laien. Um trotzdem eine ausreichend hohe Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, gibt es die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI (auch “Beratungsbesuch” oder “Beratungseinsatz” genannt). So bekommen Pflegepersonen praktische und pflegefachliche Unterstützung, die ihnen den Pflegealltag erleichtern kann. Sehen wir uns das einmal genauer an.

Ist eine Pflegeberatung Pflicht?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 ist für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Pflicht, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Wie häufig ein Beratungsbesuch stattfinden muss, hängt ganz wesentlich vom jeweiligen Pflegegrad ab:

 

  • Für die Pflegegrade 2 und 3 ist eine Beratung halbjährlich verpflichtend.
  • Für die Pflegegrade 4 und 5 ist eine Beratung vierteljährlich verpflichtend.

 

Werden Termine versäumt, kann die Pflegekasse Leistungen kürzen oder sogar ganz streichen. Damit das nicht passiert, informiert die Pflegekasse Sie per Brief darüber, dass Sie zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI verpflichtet sind. Sie haben dann die Möglichkeit, sich selbst eine:n Berater:in für den Beratungsbesuch auszusuchen. Wichtig ist nur, dass eine entsprechende Qualifizierung vorliegt. Bei einem zugelassenen Pflegedienst sind Sie dafür auf jeden Fall an der richtigen Adresse. Anschließend muss die Beratung bei der Pflegekasse nachgewiesen werden, was in den meisten Fällen jedoch die Pflegeberaterin bzw. der Pflegeberater selbst übernimmt. Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt die Pflegekasse komplett.


Übrigens: Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können halbjährlich freiwillig einen Beratungsbesuch wahrnehmen, wenn sie dies wünschen. Ebenso haben Sie Anspruch auf regelmäßige Beratung, wenn Sie Kombinationspflege (Pflegegeld und Pflegesachleistungen) bekommen. 

Was wird bei einer Pflegeberatung gemacht?

Ein Beratungseinsatz dauert etwa 25 bis 45 Minuten und findet in der eigenen Häuslichkeit statt. Dabei wird die Pflege- und Betreuungssituation ganz allgemein eingeschätzt und Maßnahmen empfohlen, um die häusliche Versorgung weiter zu verbessern. Dazu gehören je nach individueller Situation etwa:

 

  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
  • Inanspruchnahme weiterer Pflegeleistungen in Geld- und Sachform
  • Vorstellung verschiedener Betreuungs- und Entlastungsangebote
  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag (z. B. Hebe- und Lagerungstechniken)
  • Aufklärung über Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI
  • Beratung zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch sowie zu technischen Hilfsmitteln (z. B. Rollator)
  • Beratung zu pflegerelevanten Umbaumaßnahmen und deren Finanzierung

 

Natürlich ist die Pflegeberatung auch immer eine gute Möglichkeit, Fragen und Herausforderungen offen anzusprechen. Die geschulten Berater:innen nehmen sich aller Anliegen rund um die Pflegesituation an und zeigen Lösungswege auf. Dank der regelmäßigen Termine können Maßnahmen bei der Folgeberatung gemeinsam auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und ggf. angepasst werden.

Achtung Verwechslungsgefahr: Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

 

Neben der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI existiert auch die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Beide Leistungen werden in verkürzter Form oft einfach als “Pflegeberatung” bezeichnet. Doch sie verfolgen unterschiedliche Ziele. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dient der erstmaligen Organisation der Pflege. Sie findet deshalb nur am Anfang der Pflege und nur ein einziges Mal statt. Pflegebedürftige erhalten dabei Unterstützung bei der Auswahl notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen. Dazu wird auch ein individueller Versorgungsplan ausgearbeitet.

Beratungseinsatz in der Pflege: Wertvolle Unterstützung

Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI verfolgen das Ziel, die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern und Pflegepersonen kompetent zu unterstützen. Pflegende Angehörige finden Rat für schwierige Situationen und Hinweise auf noch nicht abgerufene Leistungen, die im individuellen Pflegealltag hilfreich sein könnten. Wenn auch bei Ihnen der nächste Beratungsbesuch bald wieder vor der Tür steht, wenden Sie sich gerne an uns. Beim Weser Pflegedienst sind wir für Sie da und sehen uns gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Situation an.

Hinweis: Im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2024 kann auf Wunsch der pflegebedürftigen Person jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die erstmalige Beratung muss aber weiterhin in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.

07 Mai, 2024
Wo die Elbe in die Nordsee mündet, sind wir zuhause. Genauso wie die vielen Menschen, die wir betreuen dürfen.
Beispiel einer Seniorenwohnung beim Weser Pflegedienst
28 Sept., 2023
Wie lebet es sich im Alter und bei Pflegebedürftigkeit am besten? Wir wollen uns das Betreute Wohnen als Alternative zum Pflegeheim ansehen.
Pflegedienstleitung Petra Brenner
03 Aug., 2023
In der Pflege ist nicht viel mit Karriere? Wir können das Gegenteil beweisen! Unsere Mitarbeiterin Petra Brenner kam einst auch über einen Quereinstieg in die Pflege und ist mittlerweile Pflegedienstleitung.
Seniorin mit Betreuerin
11 Mai, 2023
Auch pflegende Angehörige brauchen mal eine Pause oder müssen eigene Termine wahrnehmen. In diesem Fall kommt die Verhinderungspflege zur Anwendung. Wir erklären Ihnen, was Sie dazu wissen müssen.
Frau mit Yogamatte
11 Mai, 2023
In der Pflege bist Du immer in Bewegung - Knochen und Muskeln sind jeden Tag gefordert. Aber auch Deine eigene Gesundheit verdient Rücksichtnahme. Wir geben Tipps, wie Du Deinen Körper für den Pflegealltag stärken kannst.
17 Apr., 2023
Im Job muss man sich wohlfühlen. Doch lässt sich die Atmosphäre in einem Unternehmen vor dem ersten Arbeitstag oft nur schwer einschätzen. Es sei denn, man macht zuvor eine Hospitation.
17 Apr., 2023
Pflege ist nicht einfach nur eine Dienstleistung, sondern auch eine sehr persönliche Angelegenheit. Hier geht es um die Gesundheit von alten und kranken Menschen. Da muss natürlich eine hohe fachliche Qualität sichergestellt werden. Dafür gibt es in der Pflege Standards, die der Qualitätssicherung dienen.
Zwei Menschen reichen sich die Hand
21 März, 2023
Wer in der Pflege einen neuen Job sucht, hat die wohl größte Auswahl auf dem Arbeitsmarkt. Hat sich dann eine Stelle aufgetan, die nach dem richtigen Weg klingt, geht es an die Bewerbung. Doch wie läuft das heutzutage?
Mann zeigt eine leere Geldbörse
21 März, 2023
Aktuell erleben wir in sämtlichen Lebensbereichen, wie alles teurer wird. Wo es um die Gesundheit geht, muss das Ganze aber ein Ende haben. Ein Statement.
Das Tariftreue-Gesetz sichert Dir eine gute Bezahlung in der Pflege.
20 Feb., 2023
Seit September 2022 gilt das Tariftreue-Gesetz, das allen Pflegekräften in Deutschland eine angemessene Vergütung sichert. Wir haben die wichtigsten Fakten rund um die Tariftreue zusammengefasst.
Weitere Beiträge
Share by: