Verhinderungspflege - Pause für pflegende Angehörige
Pflege nimmt viel Zeit in Anspruch, die pflegende Angehörige jeden Tag aufbringen müssen. Aber auch sie sind nur Menschen und brauchen gelegentlich eine Auszeit oder müssen eigene Termine wahrnehmen. Doch wer kümmert sich in der Zwischenzeit? Auf diese Frage weiß die Verhinderungspflege die richtige Antwort. Denn sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die genau in einem solchen Fall einspringt. In Kurzform: Wenn Sie einen Angehörigen zuhause pflegen und vorübergehend verhindert sind, können Sie sich vertreten lassen.
Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Lassen Sie uns zunächst einen Blick auf die Voraussetzungen für Verhinderungspflege werfen. Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben, einen Anspruch auf die Ersatzpflege. Normalerweise wird bei der Erstbegutachtung (oder alternativ zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt) mindestens eine Person als Pflegeperson benannt und bei der Pflegekasse als solche eingetragen. Nur diese Pflegeperson kann sich bei einem Ausfall vertreten lassen. Des Weiteren muss die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung pflegerisch versorgt worden sein. Bei dieser sog. Vorpflegezeit sind Pausen von weniger als vier Wochen erlaubt, auch muss sich nicht permanent dieselbe Person gekümmert haben. Gut zu wissen: Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht auch, wenn Sie gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst die häusliche Versorgung übernehmen (Kombinationspflege).
Damit Ersatzpflege bezahlt wird, muss sie wie alle Pflegeleistungen bei der jeweiligen Pflegeversicherung beantragt werden. Viele Pflegekassen stellen dazu ein Formular auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Doch eine vorherige Beantragung der Verhinderungspflege ist nicht zwingend notwendig. Es reicht prinzipiell auch, wenn Sie alle Belege im Nachgang bei der Pflegekasse einreichen. Außerdem kann Verhinderungspflege auch bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Auch dazu müssen Sie aber alle angefallenen Kosten nachweisen können.
Wie läuft Verhinderungspflege ab?
Es werden zwei Formen von Verhinderungspflege unterschieden. Ist die eigentliche Pflegeperson nur für wenige Stunden (= weniger als acht Stunden am Stück) nicht verfügbar, greift die stundenweise Verhinderungspflege. Das kann sein, wenn Sie etwa regelmäßig einen Sportkurs besuchen, ins Kino gehen oder kurze Termine wie Behördengänge erledigen müssen. Manche Verhinderungsgründe wie Urlaube oder Krankenhausaufenthalte dagegen machen eine längere Vertretung notwendig. Dann spricht man von der tageweisen Verhinderungspflege. So oder so kann die Ersatzpflegeperson alle notwendigen pflegerischen Aufgaben übernehmen, die auch sonst anfallen. Das können etwa Unterstützung bei der Körperpflege und bei Mahlzeiten sein.
Als Ersatzpflegeperson kommen Familienangehörige, Nachbar:innen, Freund:innen und Bekannte genauso in Frage wie ein ambulanter Pflegedienst. Es obliegt ganz Ihnen, wen Sie einsetzen möchten.
Finanzierung der Verhinderungspflege
Kommen wir nun zur Budgetfrage. Denn ja, als Kassenleistung ist auch für Verhinderungspflege ein Maximalbetrag festgelegt. Dieser liegt aktuell bei 1.612 Euro pro Kalenderjahr und gilt sowohl für die tageweise als auch für die stundenweise Verhinderungspflege. Dieser Betrag lässt sich jedoch aufstocken: Jährlich stehen Ihnen nämlich auch 1.774 Euro für Kurzzeitpflege zu. Wenn Sie diese Summe nicht oder nur teilweise nutzen, können Sie maximal 806 Euro hiervon auf die Verhinderungspflege anrechnen lassen. Damit können Sie das Verhinderungspflege-Budget auf bis zu 2.418 Euro erhöhen.
Etwas anders sieht es jedoch aus, wenn die Ersatzpflege von Personen aus demselben Haushalt oder nahen Verwandten übernommen wird (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder). Dann zahlt die Pflegekasse nämlich nur den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes aus. Dieser fällt je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch aus. Bei diesem Personenkreis können jedoch zusätzlich Fahrtkosten und Verdienstausfälle erstattet werden.
Achtung: Für die tageweise Verhinderungspflege gibt es außerdem ein “Zeitbudget” von maximal 42 Tagen pro Jahr.
Verhinderungspflege: Damit die Versorgung jederzeit gesichert ist
Verhinderungspflege ist eine der wohl wichtigsten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Sie erlaubt es ihnen, sich eine Auszeit zu nehmen oder wichtigen Erledigungen nachzukommen. Die Ersatzpflegeperson kann stundenweise oder tageweise einspringen - ganz nach Ihren Bedürfnissen. Als ambulanter Pflegedienst übernehmen auch wir selbstverständlich gerne die Pflege Ihres Angehörigen, sollten Sie vorübergehend verhindert sein. Sprechen Sie uns einfach jederzeit an.
