Tariftreue-Gesetz - Was bedeutet das?
Gute Arbeit muss gut entlohnt werden. Dieser simple Grundsatz hat im Bereich der Pflege nun auch Eingang in die Gesetzgebung gefunden. Seit September 2022 gilt das Tariftreue-Gesetz, das allen Pflegekräften in Deutschland eine angemessene Vergütung sichert, die auch der großen gesellschaftlichen Bedeutung ihres Jobs gerecht wird. Sicherlich bist Du als Pflegekraft mit dieser neuen Regelung inzwischen in Berührung gekommen. Da wir als Arbeitgeber stets auf Fairness und Transparenz für unsere Mitarbeitenden setzen, haben wir im folgenden Beitrag die wichtigsten Fakten rund um die Tariftreue in der Pflege zusammengetragen.
Kurz und knapp: Das Tariftreue-Gesetz
Gleiches Geld für gleiche Arbeit. Das mag zwar einleuchtend sein, doch aufgrund der vielen verschiedenen Trägerschaften in der Pflege ist ein einheitlicher Tarifvertrag für alle nur schwer umsetzbar. Im Juni 2021 fand die Bundesregierung dann aber einen Mittelweg: Die Rede ist vom Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), in einer alltagssprachlicheren Form auch “kleine Pflegereform” genannt. Es beinhaltet einige Änderungen für die Pflegebranche, für Dich als Pflegekraft ist vor allem die Bezahlung nach Tarif ein wichtiger Punkt.
Nach nun geltendem Gesetz sind alle Pflegeeinrichtungen dazu verpflichtet, nach Tarif oder nach kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen zu zahlen. Andernfalls würden sie ihre Zulassung verlieren. Dabei haben Betriebe die Wahl, ob sie sich tatsächlich einem Tarifvertrag anschließen möchten oder aber lediglich analog der Höhe eines Tarifvertrages entlohnen wollen. Als dritte Option steht es Pflegeeinrichtungen offen, nach den Durchschnittswerten eines Bundeslandes zu bezahlen, also mindestens das aktuell regional übliche Entlohnungsniveau einzuhalten. Heißt für Dich: Wo auch immer Du arbeitest, seit September 2022 ist Dir ein tarifgebundener Lohn sicher.
Ein wichtiger Zusatzeffekt: Die durch das Gesetz gewährleistete tarifliche Bezahlung wirkt natürlich nicht nur auf finanzieller Ebene. Mit der branchenweit verbesserten Vergütung steigt auch ganz allgemein die Attraktivität des Pflegeberufs, und das nicht nur für Fachkräfte. Auch für Quereinsteiger:innen und Wiedereinsteiger:innen gewinnt der Pflegeberuf an Anziehungskraft. Gleiches gilt selbstverständlich für potenziellen Nachwuchs in der generalistischen Pflegeausbildung.
Tariftreue: Kann man in der Pflege gut verdienen?
Das Tariftreue-Gesetz sichert Dir eine gute Entlohnung für Deine Arbeit in der Pflege. Wichtig zu wissen: Damit Du vom Tariftreue-Gesetz profitieren kannst, musst Du zu mindestens 50 Prozent in der Pflege und Betreuung tätig sein. Das bedeutet folglich, dass nur Pflege- und Betreuungskräfte tariflich entlohnt werden müssen. Für alle anderen Berufsgruppen liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, wobei wir uns beim Weser Pflegedienst ganz bewusst auch hier für eine tariflich angelehnte Entlohnung entschieden haben.
Lass uns nun beispielhaft einen Blick auf die Durchschnittswerte des Landes Niedersachsen werfen (Stand 30.11.2022). Dazu musst Du zunächst wissen, dass sich das letztendliche Entgelt aus den drei Komponenten Stundenlohn, Pflegezulage und Sonderzahlung zusammensetzt. Unter Einberechnung all dieser Komponenten kommt eine ungelernte Pflegehilfskraft im Schnitt auf 16,53 Euro, eine Hilfskraft mit mind. einjähriger Ausbildung auf 18,79 Euro und eine examinierte Pflegefachkraft auf 22,69 Euro. Halten wir also fest: Ja, in der Pflege kann man gutes Geld verdienen. Damit trägt die Politik der Relevanz dieses unverzichtbaren Berufs im wahrsten Sinne des Wortes Rechnung.
Faire Bezahlung beim Weser Pflegedienst
Beim Weser Pflegedienst sind Gleichbehandlung und Fairness zentrale Werte im gemeinsamen Umgang. Auch wir haben im September 2022 ein neues Lohnsystem eingeführt, das allen Beschäftigten eine tarifangelehnte Entlohnung zusichert und für unsere Mitarbeitenden transparent nachvollziehbar ist. Für unsere Einrichtungen in Niedersachsen orientieren wir uns an den regionalen Durchschnittswerten. In Bremen setzen wir auf eine tariflich angelehnte Vergütung nach dem Tarifvertrag für die Pflege in Bremen (TV PfliB). Neben einer attraktiven Entlohnung stehen Dir bei uns selbstverständlich auch pflegetypische Zuschläge zu. Arbeitest Du beispielsweise samstags nach 13:00 Uhr, legen wir einen Zeitzuschlag von 25 % je Stunde obendrauf.
Die Wertschätzung für unsere Mitarbeitenden drücken wir außerdem in besonderen Zuwendungen aus. Du bekommst bei uns etwa Geschenke zum Geburtstag, zu Weihnachten, zu Deiner Hochzeit oder auch im Rahmen eines Dienstjubiläums. Jedem Standort finanzieren wir außerdem einmal monatlich ein gemeinsames Frühstück, das Du im gemütlichen Beisammensein mit Deinen Kolleginnen und Kollegen genießen kannst.
Übrigens: Auch mit unserem Urlaubspaket wollen wir Dir einen ganz besonderen Benefit bieten. Wir halten deshalb nicht nur den verbindlichen Mindesturlaub in der Pflege von 29 Tagen ein, sondern legen auch hier noch eine Schippe drauf. Denn Dein Urlaubsanspruch erhöht sich bei uns im Laufe der Zeit. Nach jeweils fünf Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit bekommst Du einen weiteren Tag Urlaub, sodass Du ein ganzes Stück weit über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinauskommen kannst.
Pflege verdient Wertschätzung
Die verpflichtende tarifliche Entlohnung in der Pflege sichert allen in diesem wichtigen Berufsfeld Beschäftigten eine gerechte Bezahlung. Diese Form der Wertschätzung braucht die Pflegebranche dringend. Hinter der materiellen Anerkennung steht natürlich auch eine ideelle Würdigung, die in unseren Augen allen Pflege- und Betreuungskräften zusteht. Beim Weser Pflegedienst danken wir Dir für Deine Arbeit deshalb auf vielfältige Weise. Unser Lohnsystem ist nur eines von vielen Benefits, die Dir bei uns zustehen. Wir sind dankbar für alle herzensguten Menschen, die bei uns tatkräftig anpacken. Wenn Du noch nicht bei uns im Team bist, bewirb Dich jederzeit gerne. Wir freuen uns auf Dich!
Disclaimer: So wichtig und richtig die finanzielle Anerkennung der Pflegeberufe seitens der Politik auch ist, so gibt es leider auch eine Kehrseite der Medaille. Denn für die tarifliche Entlohnung gibt es keine Refinanzierung. Das heißt, dass Pflegebetriebe auf den Mehrkosten sitzen bleiben und letztlich keine andere Wahl haben, als die Finanzierung der Lohnsteigerung an die Pflegebedürftigen weiterzugeben. Pflege wird damit für viele nahezu unbezahlbar. Das ist ein sehr konfliktbehaftetes Thema, welches wir in einem weiteren Blogbeitrag nochmals aufgreifen werden.
